AGB
Dienstleister
Julia Röck
Wolfratshauser Straße 46
82085 Baierbrunn
1 ALLGEMEINES
Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen der Designerin Julia Röck (nachfolgend "die Designerin") und dem Auftraggeber.
2 VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
2.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Entwicklung und Erstellung von Designs und Medien in den Bereichen Branding, Printdesign und Illustration.
2.2 Die angebotenen Design-Leistungen beinhalten zwei Revisionsschleifen. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Darüber hinaus gehende Leistungen (z.B. Änderungen) werden gesondert nach Zeitaufwand berechnet.
2.3 Der Auftraggeber kann der Designerin den Auftrag mündlich oder schriftlich erteilen und bekommst von der Designerin eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Auftrag gilt damit als erteilt.
2.4 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der dir das einfache räumlich und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht an den Werkleistungen einräumt.
2.5 Die Designerin räumt die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Inhaltlich beschränkt sich das Nutzungsrecht auf die vertraglich bestimmten Nutzungsarten bzw. auf die Nutzungsarten, die sich aus dem Vertragszweck ergeben. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.6 Soll das Nutzungsrecht später auf andere Nutzungsarten erweitert werden, muss dies vorab schriftlich vereinbart werden.
2.7 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum der Designerin, die nicht verpflichtet ist, Daten und Dateien (insbesondere Arbeitsdateien) herauszugeben.
2.8 Die Designerin ist berechtig auf verschiedenen Kanälen und Medien (wie Website und Social Media) mit meinen Arbeiten zu werben.
3 VERGÜTUNG
3.1 Die Vergütung wird mit Auftragserteilung vereinbart. Die Vergütung kann als Pauschalvergütung oder nach Zeitaufwand vereinbart werden. Eine vereinbarte Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von angefangenen Stunden abgerechnet.
3.2 Die Vergütung wird mit Abnahme der Leistung fällig.
3.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
3.4 Wird ein Auftrag vor der Fertigstellung storniert, ist die Designerin berechtigt, den bis dahin angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
4 MITWIRKUNG UND VERANTWORTUNG
4.1 Die Lieferung von Texten und sonstigem Content – beispielsweise für Websites – liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.3 Im Falle erheblicher Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung ist die Designerin berechtigt, a) vom Vertrag zurückzutreten und meine Aufwendungen bis zu diesem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen oder b) unabhängig vom Auftragsvolumen eine Vorschussrechnung zu stellen.
4.4 Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit meiner Arbeiten ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit meiner Arbeiten. Entsprechende Recherchen liegen in deiner Verantwortung.
4.5 Bei Websites ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die rechtssichere Gestaltung der Website.
5 HAFTUNG
5.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haften die Vertragsparteien für Schadensersatz- sowie Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtgrund, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
5.2 Die Haftung für Schäden, die von einer Vertragspartei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist der Höhe nach unbegrenzt.
5.3 In allen anderen Fällen haften die Vertragsparteien nur, soweit es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei vertrauen durfte („Kardinalpflicht“), jedoch stets nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.
5.4 Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden für jeden einzelnen Schadensfall einen Betrag von 750 € nicht überschreitet.
5.5 Eine Haftung der Designerin für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe Dritter entstehen, ist ausgeschlossen.
5.6 Die Designerin übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Lizenzsoftware oder Free- bzw. Shareware.
5.7 Haftungsansprüche verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
5.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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